Die EU erweitert die gesetzlichen Rahmenbedingungen für 15.000 deutsche Unternehmen zum Thema Nachhaltigkeit.
Was Sie jetzt wissen müssen:
Derzeit sind rund 500 Unternehmen verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht zu veröffentlichen. Das ändert sich schlagartig ab 2024. Mit der Einführung der CSRD, der Corporate Sustainability Reporting Directive, werden die Berichterstattungsanforderungen deutlich ausgeweitet.
Schätzungsweise 15.000 Unternehmen in Deutschland werden zukünftig unter die CSRD-Pflicht fallen. Die Kriterien für diese Berichtspflicht werden anhand der Mitarbeiterzahl, des Umsatzes und der Bilanzsumme definiert.
Die folgende Grafik zeigt die verschiedenen Unternehmensgruppen und die Zeitpunkte, zu denen die Verpflichtungen für Sie wirksam werden.
Die Berichterstattung wird in Zukunft den gleichen Stellenwert wie der Finanzteil des Geschäftsberichts haben und muss vom externen Wirtschaftsprüfer mit einem Testat bestätigt werden.
Um darauf vorbereitet zu sein, sollte jedes berichtspflichtige Unternehmen bereits im Jahr 2024 eine Pilotphase einleiten, um alle relevanten Prozesse ganzheitlich aufzusetzen und zu vertesten. Spätestens zum 01.01.25 muss alles stehen, damit ab 2026 für das Geschäftsjahr 2025 gesetzeskonform berichtet werden kann.
Wir sind darauf spezialisiert, CSRD-Pilotprojekte kosteneffizient und softwaregestützt umzusetzen. Dabei decken wir alle relevanten Aspekte der notwendigen Nachhaltigkeitsberichterstattung für Ihr Unternehmen ganzheitlich ab.
Kontaktieren Sie uns jetzt für ein kostenloses Expertengespräch über die bevorstehende CSRD-Pflicht.
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