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EU Deforestation Regulation (EUDR)

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) verpflichtet Unternehmen, sicherzustellen, dass bestimmte Rohstoffe und Produkte nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen. Betroffen sind unter anderem Holz, Soja, Rind, Kaffee, Kakao, Palmöl und daraus hergestellte Erzeugnisse. Damit entsteht nicht nur ein regulatorischer Rahmen, sondern auch ein konkreter Hebel, um Waldökosysteme, Biodiversität und Klimaschutz zu unterstützen – denn bessere Rückverfolgbarkeit und klare Sorgfaltspflichten reduzieren das Risiko, dass entwaldungsbezogene Ware in der Lieferkette landet.

Wer Sorgfaltspflichten nicht erfüllt, riskiert Bußgelder, Reputationsschäden und im Extremfall den Ausschluss vom EU-Markt. Gleichzeitig fehlt vielen Unternehmen Transparenz über mehrstufige Lieferketten, Geodaten, Risikobewertungen und Dokumentationsanforderungen. Ohne strukturiertes Vorgehen entstehen Unsicherheit, operative Blockaden und erheblicher administrativer Mehraufwand.

Unklarheit, welche Regulatorik auf Ihr Unternehmen zutrifft? Machen Sie jetzt unseren Quick Check!

Lösung

Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen ein belastbares EUDR-Compliance-System, das Transparenz schafft und regulatorische Anforderungen operativ integrierbar macht. Ziel ist eine rechtssichere Sorgfaltspflicht-Architektur, die Lieferkettendaten, Risikoanalysen und Dokumentationspflichten miteinander verbindet.

Strategische Integration von ESG-Zielen

Rechtssicherheit im EU-Markt

lupe

Transparenz in der Lieferkette

nachhaltigkeitsstrategie

Verbessertes Risikomanagement

bewertungsbereiche

Reduzierung von Reputationsrisiken

Unser Ansatz folgt einem pragmatischen Prozess

eins

Betroffenheits- und Produktanalyse

Zunächst wird geprüft, welche Produkte und Rohstoffe unter die EUDR fallen. Lieferkettenstruktur, Ursprungsregionen und relevante Akteure werden systematisch erfasst, sodass klar ist, wo Handlungsbedarf besteht.

zwei

Lieferkettentransparenz & Datenerhebung

Lieferanteninformationen, Geodaten der Anbauflächen sowie relevante Handelsdokumente werden strukturiert erhoben und validiert. Dadurch entsteht eine nachvollziehbare Rückverfolgbarkeit entlang der gesamten Lieferkette.

drei

Risikoanalyse und -bewertung

Für identifizierte Lieferketten werden Entwaldungs- und Rechtsrisiken bewertet. Regionale Risikoprofile, Satellitendaten und länderspezifische Faktoren fließen in eine systematische Risikobewertung ein.

vier

Risikominderung & Kontrollmechanismen

Wo Risiken bestehen, werden geeignete Maßnahmen definiert – etwa Lieferantenaudits, Vertragsklauseln, zusätzliche Nachweise oder alternative Beschaffungsstrategien. Kontrollprozesse werden etabliert, um die Wirksamkeit laufend zu überprüfen.

fünf

Dokumentation & Behördenkommunikation

Alle Schritte werden nachvollziehbar dokumentiert und so aufbereitet, dass Sorgfaltserklärungen fristgerecht eingereicht werden können. Gleichzeitig werden interne Verantwortlichkeiten klar geregelt, um dauerhaft Compliance sicherzustellen.

Das sagen unsere Kunden

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FAQ: EUDR (EU Deforestation Regulation)

Fragen und Antworten rund um das Thema EUDR

Dieses FAQ erklärt, was die EUDR ist, wofür sie eingesetzt wird, welche Produkte betroffen sind und wie Unternehmen die Anforderungen praktisch umsetzen.

Grundlagen

Die EUDR soll sicherstellen, dass bestimmte Rohstoffe und Produkte, die in der EU in Verkehr gebracht oder aus der EU exportiert werden, entwaldungsfrei sind und legal erzeugt wurden. Sie verpflichtet Unternehmen zu einer dokumentierten Sorgfaltspflichtprüfung (Due Diligence).

Die EUDR wird eingesetzt, um die EU-Mitverantwortung für globale Entwaldung und Waldschädigung zu reduzieren. Unternehmen müssen nachweisen, dass ihre betroffenen Lieferketten die EUDR-Kriterien erfüllen, bevor Waren in der EU verkauft oder exportiert werden dürfen.

Betroffen sind die „relevanten Rohstoffe“: Rind, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz sowie daraus hergestellte „relevante Produkte“ (gemäß Anhang I der Verordnung). Beispiele für relevante Produkte sind verarbeitetes Rindfleisch (HS-Code: ex 0201) oder Schokolade (HS-Code: 1806).

Entwaldungsfrei bedeutet, dass Produkte nicht auf Flächen erzeugt wurden, die nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet wurden oder auf denen es nach diesem Datum zu Waldschädigungen kam.

Nach der formell beschlossenen Verschiebung gelten die Pflichten ab 30. Dezember 2026. Mikro- und Kleinunternehmen erhalten zusätzlich 6 Monate, also bis 30. Juni 2027.

Voraussetzungen

Benötigt werden ein klarer Überblick über betroffene Produkte/Lieferketten, ein Due-Diligence-Prozess (inkl. Verantwortlichkeiten), belastbare Lieferantendaten sowie eine dokumentierte Risikoanalyse und Risikominderung.

Typisch sind:

  • Herkunftsnachweise bis zur Produktionsfläche,

  • Geolokationsdaten der Anbau-/Erzeugungsflächen (Standortdaten),

  • Informationen zur Legalität im Erzeugerland,

  • sowie Lieferketten- und Produktdaten zur eindeutigen Zuordnung.

Praktisch relevant sind:

  • Systeme/Prozesse zur Sammlung von Lieferantendaten,

  • Tools zur Verwaltung von Geodaten (z. B. Mapping/Validierung),

  • sowie ein sauberes Dokumenten- und Referenznummern-Handling für die Due-Diligence-Erklärungen im EU-Informationssystem.

Grundkenntnisse zu Lieferketten, Rohstoffherkunft, Risiko- und Dokumentenmanagement sind hilfreich. In der Praxis ist EUDR meist ein Zusammenspiel aus Einkauf/Supply Chain, Qualität, Nachhaltigkeit/ESG, Legal/Compliance, IT/Daten sowie operative Einheiten (z. B. Produktionsplanung).

Funktionsweise

Wie läuft EUDR Schritt für Schritt ab?
Typischerweise läuft die Umsetzung der EUDR in folgenden Schritten ab:

  1. Rolle klären: Feststellen, ob das Unternehmen als Operator (erstes Inverkehrbringen oder Export eines relevanten Produkts) oder als Trader (nachgelagertes Bereitstellen) agiert. Von dieser Rolle hängen Umfang und Tiefe der Pflichten ab.

  2. Betroffene Rohstoffe und Produkte identifizieren

  3. Lieferkette bis zur Ursprungsfläche erfassen

  4. Geolokationsdaten der Erzeugungsflächen einholen und prüfen

  5. Risikoanalyse durchführen (inkl. Länder- und Lieferantenrisiken)

  6. Bei Bedarf Risikominderungsmaßnahmen umsetzen

  7. Due-Diligence-Erklärung (DDS) im EU-Informationssystem abgeben oder – bei nachgelagerten Akteuren – auf eine bestehende DDS referenzieren

Häufig beteiligt sind Einkauf/Supply Chain, Qualität, Nachhaltigkeit/ESG, Legal/Compliance, IT/Daten sowie operative Einheiten (z. B. Produktionsplanung). Externe Partner unterstützen oft bei Geodaten, Mapping, Datenmodellen und Prozessdesign.

Die Sorgfaltspflichterklärung ist die formale Bestätigung, dass eine Due Diligence durchgeführt wurde und das Risiko als nicht bzw. vernachlässigbar eingestuft wurde (inkl. nachvollziehbarer Dokumentation). Ohne diese Erklärung dürfen betroffene Produkte nicht rechtssicher in Verkehr gebracht bzw. exportiert werden.

Abgrenzung

Die EUDR ist eine gesetzliche Pflicht: Für relevante Produkte müssen Unternehmen eine Due Diligence durchführen, Geolokationsdaten der Erzeugungsflächen erfassen und eine Due-Diligence-Erklärung (DDS) im EU-System abgeben bzw. referenzieren.
FSC/PEFC sind freiwillige Standards und können die Datensammlung/Traceability unterstützen, ersetzen aber nicht automatisch die EUDR-Pflichten.

Die EUTR galt für Holz und Holzerzeugnisse und zielte auf die Vermeidung illegalen Holzeinschlags ab. Mit Anwendungsbeginn der EUDR wird die EUTR vollständig ersetzt. Die EUDR erweitert den Anwendungsbereich auf weitere Rohstoffe und führt zusätzliche Anforderungen wie Entwaldungsfreiheit, Geolokation und Due-Diligence-Erklärungen ein.

Anwendungsfälle

Die EUDR ist relevant für Unternehmen, die betroffene Rohstoffe/Produkte erstmals in der EU in Verkehr bringen oder aus der EU exportieren (Operator), sowie für Unternehmen, die diese Produkte nachgelagert handeln oder bereitstellen (Trader). Operatoren müssen in der Regel die Due Diligence aufsetzen und eine Due-Diligence-Erklärung (DDS) abgeben, während sich Trader auf Dokumentation/Referenzierung fokussieren.

EUDR-Compliance dient vor allem dazu, Rechts- und Geschäftsrisiken zu reduzieren: Unternehmen vermeiden Bußgelder/Sanktionen, Lieferstopps, Rückrufe bzw. das Risiko, Produkte nicht in Verkehr bringen zu dürfen. Zusätzlich verbessert EUDR-Compliance die Lieferkettentransparenz, erhöht die Datenqualität gegenüber Kunden/Stakeholdern und stabilisiert die Beschaffungsfähigkeit für betroffene Rohstoffe.

Grenzen & Missverständnisse

Die EUDR ersetzt keine nachhaltige Landnutzungsstrategie oder Lieferantenentwicklung. Sie ist ein Compliance-Rahmen, der Nachweise und Sorgfaltspflicht verlangt – Wirkung entsteht erst durch reale Veränderungen in der Beschaffung und Produktion.

Ein häufiger Fehler ist, die eigene Rolle (Operator vs. Trader) nicht korrekt zu bestimmen und daraus falsche Pflichten abzuleiten. Ebenfalls typisch sind unvollständige oder fehlerhafte Geolokationsdaten, eine zu oberflächliche Risikoanalyse oder die Annahme, dass Zertifikate allein (z. B. FSC/PEFC) die EUDR-Anforderungen ersetzen. Kritisch ist außerdem, wenn Due-Diligence-Erklärungen nicht sauber referenziert oder dokumentiert werden, was bei Kontrollen zu Sanktionen führen kann.

Unrealistisch ist die Erwartung, dass EUDR ohne belastbare Herkunfts- und Geodaten „nebenbei“ erfolgreich erfüllt werden kann. Ebenso ist die Annahme kritisch, dass vorhandene Zertifikate allein die DDS und Risikoprüfung vollständig ersetzen.