Slogan Climate Connection

EU-Taxonomie

Die EU-Taxonomie schafft einen einheitlichen Rahmen, um nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten transparent und vergleichbar darzustellen. Für Unternehmen wird sie damit zunehmend zu einem wichtigen Bestandteil der nachhaltigen Unternehmenssteuerung. Investoren, Banken und regulatorische Anforderungen verlangen klare Nachweise darüber, welche Aktivitäten einen messbaren Beitrag zu Umweltzielen leisten und wie Nachhaltigkeit systematisch im Unternehmen verankert wird.

Gleichzeitig ist die EU-Taxonomie eng mit der CSRD-Berichterstattung verknüpft. Unternehmen müssen im Rahmen der CSRD offenlegen, welcher Anteil ihrer Umsätze, Investitionen und Betriebsausgaben taxonomiefähig und taxonomiekonform ist. Die Bewertung der Aktivitäten erfolgt dabei auf Basis klar definierter technischer Kriterien sowie zusätzlicher Anforderungen wie dem „Do No Significant Harm“-Prinzip (DNSH) und sozialen Mindestschutzstandards.

Ein zentraler Bestandteil der Taxonomieprüfung ist außerdem die Klimarisikoanalyse. Unternehmen müssen nachweisen, dass klimabedingte Risiken systematisch bewertet und bei der Umsetzung von Maßnahmen berücksichtigt werden. Damit wird die Klimarisikoanalyse zu einer wichtigen Grundlage für die Bewertung der Taxonomiekonformität und gleichzeitig zu einem zentralen Baustein einer konsistenten Nachhaltigkeits– und Klimastrategie.

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Lösung

Wir gehen gemeinsam mit Ihnen in die Prüfung der EU-Taxonomie und operationalisieren die Anforderungen methodisch nachvollziehbar und pragmatisch. Dabei identifizieren wir zunächst standardisiert, welche Ihrer Wirtschaftsaktivitäten taxonomiefähig sind, und prüfen anschließend, ob diese Aktivitäten die technischen Bewertungskriterien erfüllen und damit taxonomiekonform sind. So entsteht ein belastbarer und vergleichbarer Taxonomie-Nachweis, der Regeltreue schafft und intern wie extern Sicherheit gibt.

Strategische Integration von ESG-Zielen

Strategische Investitionssteuerung

doppelte-wesentlichkeitsanalyse

Klare Definition von „nachhaltiger Wirtschaftstätigkeit“

Vermeidung Greenwashing

Verbesserte Finanzierungskonditionen

vorteile

Klare Transformationssignale

Unser Ansatz folgt einem pragmatischen Prozess

eins

Identifikation taxonomiefähiger Wirtschaftsaktivitäten

Wir erfassen Ihre wirtschaftlichen Aktivitäten vollständig und ordnen sie systematisch nach der EU-Taxonomie-Logik ein. Dabei prüfen wir, welche Aktivitäten als taxonomiefähig gelten und wie sich diese sauber auf die relevanten Finanzkennzahlen übertragen lassen. So entsteht eine belastbare Grundlage, um Umsatz, OpEx und CapEx konsistent den taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten zuzuordnen.

zwei

Wesentlichkeit und Abgrenzung definieren

Im nächsten Schritt klären wir, welche Umweltziele und Aktivitäten für Ihr Geschäftsmodell tatsächlich relevant sind, und definieren klare Systemgrenzen für die Bewertung. Dadurch wird transparent, welche Bereiche in Scope sind und wie Abgrenzungen methodisch begründet werden. Das schafft Konsistenz, Vergleichbarkeit und eine prüffähige Bewertungsbasis.

drei

Konformitätsprüfung: Substanzieller Beitrag, DNSH & Mindestschutz

Für jede taxonomiefähige Aktivität prüfen wir anschließend die vollständige Taxonomiekonformität. Dazu bewerten wir die technischen Bewertungskriterien, um den substanziellen Beitrag zu einem Umweltziel nachzuweisen, und prüfen die „Do No Significant Harm“-Kriterien einschließlich erforderlicher Nachweise wie eine Klimarisikoanalyse. Ergänzend bewerten wir die sozialen Mindestschutzanforderungen entlang internationaler Standards, sodass die Konformität ganzheitlich und nachvollziehbar abgesichert ist.

vier

Dokumentation & Integration

Die Bewertungsergebnisse werden strukturiert dokumentiert, inklusive Methodik, Datenquellen und Nachweisen. Sie lassen sich direkt in CSRD-Berichte, ESG-Strategien oder Investorenunterlagen integrieren und dienen als Grundlage für fundierte Entscheidungen.

Das sagen unsere Kunden

Wir sprechen Klimaklartext, sprechen Sie uns einfach an!


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FAQ: EU-Taxonomie

Fragen und Antworten rund um das Thema EU-Taxonomie

Dieses FAQ erklärt, was die EU-Taxonomie ist, wofür sie eingesetzt wird, wie sie funktioniert und welche Daten und Voraussetzungen benötigt werden. Außerdem wird eingeordnet, für wen sie relevant ist und welche Grenzen und typischen Missverständnisse es gibt.

Die EU-Taxonomie ist ein EU-Klassifikationssystem, das festlegt, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten. Sie definiert Kriterien, nach denen Aktivitäten als „taxonomiekonform“ eingestuft werden können, und schafft vergleichbare Nachhaltigkeitsinformationen.

Die EU-Taxonomie wird eingesetzt, um offenzulegen, welcher Anteil von Umsatz, Investitionen (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx) mit ökologisch nachhaltigen Aktivitäten verbunden ist. Ziel ist mehr Transparenz und eine einheitliche Vergleichbarkeit im Markt.

Unternehmen prüfen, ob Aktivitäten taxonomiefähig sind und die Kriterien erfüllen: Beitrag zu einem Umweltziel, DNSH (keine erheblichen Schäden), Minimum Safeguards und technische Bewertungskriterien. Anschließend werden Taxonomie-Kennzahlen zu Umsatz, CapEx und OpEx berechnet und berichtet.

Die EU-Taxonomie wurde im Kontext des EU Green Deal entwickelt. Die Taxonomie-Verordnung trat 2020 in Kraft und wurde seitdem über delegierte Rechtsakte und technische Kriterien weiter konkretisiert.

Voraussetzungen

Benötigt wird eine klare Zuordnung der Unternehmenstätigkeiten zu taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten sowie eine nachvollziehbare Dokumentation, ob die Kriterien erfüllt sind. Wichtig sind klare Systemgrenzen und eine konsistente Zuordnung zu Finanzkennzahlen.

Typisch sind Tätigkeits- und Finanzdaten (Umsatz, CapEx, OpEx) sowie Nachweise zu technischen Kriterien, DNSH und Minimum Safeguards. Je nach Aktivität können zusätzliche Umwelt- und Prozessdaten erforderlich sein (z. B. Emissionen oder Energieverbrauch).

Oft reicht eine strukturierte Datenbasis aus ERP/Controlling und technischen Dokumentationen. Entscheidend ist eine konsistente Zuordnung von Finanzdaten zu Aktivitäten. Mapping- und Reporting-Tools können die Umsetzung vereinfachen.

Grundkenntnisse zu Nachhaltigkeitskriterien und Finanzkennzahlen sind hilfreich. In der Praxis arbeiten Unternehmen meist interdisziplinär (Finance, Sustainability, Legal), um Kriterien korrekt anzuwenden und Daten konsistent aufzubereiten.

Funktionsweise

Typisch sind: Identifikation taxonomiefähiger Aktivitäten, Zuordnung, Prüfung der Kriterien, Berechnung der Taxonomie-Kennzahlen und Dokumentation. Abschließend werden Ergebnisse im Reporting aufbereitet und offengelegt.

Häufig beteiligt sind Finance/Controlling, Nachhaltigkeit und Legal/Compliance. Operative Bereiche liefern technische Informationen. Bei komplexen Fällen werden externe Berater oder Prüfer eingebunden.

Abgrenzung

Die EU-Taxonomie definiert Kriterien für „ökologisch nachhaltige“ Aktivitäten und verlangt Kennzahlen zu Taxonomie-Anteilen. Die CSRD ist ein umfassender Berichtsrahmen, der Taxonomie-Angaben enthalten kann, aber deutlich darüber hinausgeht.

Die EU-Taxonomie ist sinnvoll, wenn Unternehmen transparent darstellen müssen, welcher Anteil von Umsatz, CapEx und OpEx taxonomiekonform ist. Weniger sinnvoll ist sie, wenn Aktivitäten nicht taxonomiefähig sind oder belastbare Daten für die Kriterienprüfung fehlen.

Anwendungsfälle

Besonders relevant ist sie für große Unternehmen und Finanzmarktteilnehmer. Auch Unternehmen mit hohen Investitionen in Transformationsthemen nutzen Taxonomie-Analysen, um Stakeholderanforderungen strukturiert zu beantworten.

Branchenübergreifend, besonders in Sektoren mit hoher Umweltwirkung oder Transformationsbedarf, z. B. Energie, Bau, Industrie, Immobilien, Transport, Landwirtschaft und Finanzwirtschaft.

Die EU-Taxonomie ermöglicht standardisierte und vergleichbare Kennzahlen, macht nachhaltige Aktivitäten transparent und unterstützt die einheitliche Kommunikation gegenüber Finanzmarkt und Stakeholdern.

Grenzen & Missverständnisse

Die EU-Taxonomie ist kein Nachhaltigkeitssiegel für ganze Unternehmen. Sie bewertet einzelne Aktivitäten anhand definierter Kriterien und ersetzt keine umfassende Nachhaltigkeitsstrategie.

Typische Fehler sind falsches Mapping, unvollständige Daten, fehlende DNSH-Prüfung oder uneinheitliche Zuordnung von Finanzkennzahlen. Auch eine unzureichende Dokumentation schwächt die Aussagekraft.

Unrealistisch ist, dass Taxonomie-Konformität ohne Daten und technische Prüfung nachweisbar ist oder dass eine hohe Taxonomiequote automatisch „nachhaltig“ bedeutet. Die Taxonomie liefert eine standardisierte, aber begrenzte Einordnung.