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EU-Taxonomie: Nachhaltigkeit messbar machen

Was ist die EU-Taxonomie?

Die EU-Taxonomie-Verordnung setzt klare Maßstäbe für die ökologische Nachhaltigkeit Ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten.
Sie ermöglicht eine objektive, vergleichbare Beurteilung der Nachhaltigkeit von Geschäftsaktivitäten und findet sich in der CSRD-Berichtspflicht, sowie den ESRS-Standards wieder. Unternehmen müssen dabei offenlegen, welche Umsätze, Investitionen (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx) taxonomiefähig sowie taxonomiekonform sind. Durch die richtige Umsetzung der EU-Taxonomie können Sie deshalb nicht nur Ihre Nachhaltigkeitsstrategie stärken, sondern auch das Vertrauen von Investoren und Stakeholdern gewinnen. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre EU-Taxonomie-Verpflichtungen effizient zu erfüllen und Ihre nachhaltigen Aktivitäten in #Klimaklartext darzustellen.

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Die sechs Umweltziele der EU-Taxonomie

Im Rahmen der EU-Taxonomie-Verordnung gilt eine wirtschaftliche Aktivität nur dann als nachhaltig, wenn sie zu mindestens einem von sechs definierten Umweltzielen beiträgt.
Nutzen Sie die Chancen und Vorteile, die sich aus der Erfüllung dieser Kriterien ergeben – mit unserer Nachhaltigkeitsberatung für Unternehmen können Sie Ihre taxonomiefähigen und -konformen Wirtschaftsaktivitäten effizient bewerten und Ihre Unternehmensstrategie langfristig optimieren.

Klimaschutz

Klimaschutz

Anpassung an den Klimawandel

Anpassung an den Klimawandel

Nachhaltige Nutzung

Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen

Kreislaufwirtschaft

Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft

Umweltverschmutzung

Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung

Ökosystemen

Schutz und Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemen

Ziele und Anforderungen der EU-Taxonomie-Verordnung für Unternehmen

Die Hauptziele der EU-Taxonomie-Verordnung liegen in der Förderung nachhaltiger Investitionen und der Unterstützung von Green Finance. Um diese Ziele zu erreichen, müssen Sie Ihre finanziellen Unternehmensdaten sorgfältig analysieren und eine Taxonomie-Bewertung vornehmen. Ihre Aktivitäten beurteilen Sie anhand drei wesentlicher Kriterien:

  1. Erheblicher Beitrag zu einem Umweltziel der EU-Taxonomie.
  2. DNSH (Do No Significant Harm): Keine Beeinträchtigung der anderen Umweltziele.
  3. Mindestgarantien im Hinblick auf soziale Kriterien wie Arbeitssicherheit und Menschenrechte, die unter anderem in den OECD-Leitsätzen und den UNGP (UN Guiding Principles on Business and Human Rights) festgelegt sind.

Eine Wirtschaftsaktivität gilt nur dann als taxonomiekonform, wenn sie alle drei Kriterien erfüllt.
Unser flexibles und modulares Leistungsangebot hilft Ihnen, diesen Anforderungen gerecht zu werden – und Ihre Unternehmensstrategie nachhaltig zu gestalten.

Climate Connection unterstützt Sie bei der

  • Prüfung der Taxonomiefähigkeit und relevanter Geschäftsbereiche
  • Analyse der Taxonomiekonformität nach den drei Hauptkriterien
  • Erstellung eines Berichts für die CSRD-konforme Offenlegung

Vorteile der Taxonomie-Konformität

Unternehmen, die frühzeitig ihre Aktivitäten nach der EU-Taxonomie ausrichten, profitieren in mehrfacher Hinsicht:

Attraktivere Finanzierungsmöglichkeiten

Attraktivere Finanzierungsmöglichkeiten durch Green Bonds & ESG-Kredite

Reduzierung regulatorischer Risiken

Reduzierung regulatorischer Risiken durch rechtzeitige Anpassung

Identifikation von Einsparpotenzialen

Identifikation von Einsparpotenzialen z. B. durch CO₂-Reduktion & Kreislaufwirtschaft

Umsetzung der EU-Taxonomie

Die Anforderungen der EU-Taxonomie wirken überwältigend? Wir begleiten Ihr Unternehmen aktiv bei der Umsetzung und machen die Vorgaben verständlich, strukturiert und umsetzbar. Unser Fokus: eine praxisorientierte Herangehensweise, die sich an Ihren unternehmerischen Zielen orientiert.

Erreichen Sie in drei Phasen eine erfolgreiche Umsetzung:

Phase 1

Taxonomiefähigkeit analysieren

Welche Ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten sind relevant? Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen Umsatz, Investitionen (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx) anhand des EU-Taxonomie-Kompasses/NACE-Codes sowie der technischen Bewertungskriterien der EU-Taxonomie-Verordnung und analysieren den wesentlichen Beitrag dieser Wirtschaftsaktivitäten.

Phase 2

Taxonomiekonformität bewerten

Wir analysieren, ob Ihre Aktivitäten die weiteren zentralen Kriterien erfüllen: Keine signifikante Beeinträchtigung anderer Umweltziele (DNSH-Prinzip) und Einhaltung sozialer Mindestgarantien (Menschenrechte, Arbeitssicherheit).

Phase 3

Berichterstattung vorbereiten

Sie erhalten von uns eine strukturierte, transparente Aufbereitung der quantitativen und qualitativen Kennzahlen, die Sie für Ihre CSRD-konforme Berichterstattung benötigen.

EU-Taxonomie: Schaffen Sie jetzt Klarheit!

Sie wollen wissen, wo Ihr Unternehmen steht? Sie möchten Ihre Berichterstattung sicher gestalten und echten Mehrwert generieren? Sie suchen einen Partner, der Ihr Unternehmen bei der Umsetzung der EU-Taxonomie begleitet?

Wir stehen an Ihrer Seite! Mit unserer Nachhaltigkeitsberatung gewinnen Sie Sicherheit, stärken Ihre Position am Markt – und identifizieren Potenziale für Ihr strategisches Nachhaltigkeitsmanagement.

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FAQ: EU-Taxonomie

Fragen und Antworten rund um das Thema EU-Taxonomie

Dieses FAQ erklärt, was die EU-Taxonomie ist, wofür sie eingesetzt wird, wie sie funktioniert und welche Daten und Voraussetzungen benötigt werden. Außerdem wird eingeordnet, für wen sie relevant ist und welche Grenzen und typischen Missverständnisse es gibt.

Die EU-Taxonomie ist ein EU-Klassifikationssystem, das festlegt, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten. Sie definiert Kriterien, nach denen Aktivitäten als „taxonomiekonform“ eingestuft werden können, und schafft vergleichbare Nachhaltigkeitsinformationen.

Die EU-Taxonomie wird eingesetzt, um offenzulegen, welcher Anteil von Umsatz, Investitionen (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx) mit ökologisch nachhaltigen Aktivitäten verbunden ist. Ziel ist mehr Transparenz und eine einheitliche Vergleichbarkeit im Markt.

Unternehmen prüfen, ob Aktivitäten taxonomiefähig sind und die Kriterien erfüllen: Beitrag zu einem Umweltziel, DNSH (keine erheblichen Schäden), Minimum Safeguards und technische Bewertungskriterien. Anschließend werden Taxonomie-Kennzahlen zu Umsatz, CapEx und OpEx berechnet und berichtet.

Die EU-Taxonomie wurde im Kontext des EU Green Deal entwickelt. Die Taxonomie-Verordnung trat 2020 in Kraft und wurde seitdem über delegierte Rechtsakte und technische Kriterien weiter konkretisiert.

Voraussetzungen

Benötigt wird eine klare Zuordnung der Unternehmenstätigkeiten zu taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten sowie eine nachvollziehbare Dokumentation, ob die Kriterien erfüllt sind. Wichtig sind klare Systemgrenzen und eine konsistente Zuordnung zu Finanzkennzahlen.

Typisch sind Tätigkeits- und Finanzdaten (Umsatz, CapEx, OpEx) sowie Nachweise zu technischen Kriterien, DNSH und Minimum Safeguards. Je nach Aktivität können zusätzliche Umwelt- und Prozessdaten erforderlich sein (z. B. Emissionen oder Energieverbrauch).

Oft reicht eine strukturierte Datenbasis aus ERP/Controlling und technischen Dokumentationen. Entscheidend ist eine konsistente Zuordnung von Finanzdaten zu Aktivitäten. Mapping- und Reporting-Tools können die Umsetzung vereinfachen.

Grundkenntnisse zu Nachhaltigkeitskriterien und Finanzkennzahlen sind hilfreich. In der Praxis arbeiten Unternehmen meist interdisziplinär (Finance, Sustainability, Legal), um Kriterien korrekt anzuwenden und Daten konsistent aufzubereiten.

Funktionsweise

Typisch sind: Identifikation taxonomiefähiger Aktivitäten, Zuordnung, Prüfung der Kriterien, Berechnung der Taxonomie-Kennzahlen und Dokumentation. Abschließend werden Ergebnisse im Reporting aufbereitet und offengelegt.

Häufig beteiligt sind Finance/Controlling, Nachhaltigkeit und Legal/Compliance. Operative Bereiche liefern technische Informationen. Bei komplexen Fällen werden externe Berater oder Prüfer eingebunden.

Abgrenzung

Die EU-Taxonomie definiert Kriterien für „ökologisch nachhaltige“ Aktivitäten und verlangt Kennzahlen zu Taxonomie-Anteilen. Die CSRD ist ein umfassender Berichtsrahmen, der Taxonomie-Angaben enthalten kann, aber deutlich darüber hinausgeht.

Die EU-Taxonomie ist sinnvoll, wenn Unternehmen transparent darstellen müssen, welcher Anteil von Umsatz, CapEx und OpEx taxonomiekonform ist. Weniger sinnvoll ist sie, wenn Aktivitäten nicht taxonomiefähig sind oder belastbare Daten für die Kriterienprüfung fehlen.

Anwendungsfälle

Besonders relevant ist sie für große Unternehmen und Finanzmarktteilnehmer. Auch Unternehmen mit hohen Investitionen in Transformationsthemen nutzen Taxonomie-Analysen, um Stakeholderanforderungen strukturiert zu beantworten.

Branchenübergreifend, besonders in Sektoren mit hoher Umweltwirkung oder Transformationsbedarf, z. B. Energie, Bau, Industrie, Immobilien, Transport, Landwirtschaft und Finanzwirtschaft.

Die EU-Taxonomie ermöglicht standardisierte und vergleichbare Kennzahlen, macht nachhaltige Aktivitäten transparent und unterstützt die einheitliche Kommunikation gegenüber Finanzmarkt und Stakeholdern.

Grenzen & Missverständnisse

Die EU-Taxonomie ist kein Nachhaltigkeitssiegel für ganze Unternehmen. Sie bewertet einzelne Aktivitäten anhand definierter Kriterien und ersetzt keine umfassende Nachhaltigkeitsstrategie.

Typische Fehler sind falsches Mapping, unvollständige Daten, fehlende DNSH-Prüfung oder uneinheitliche Zuordnung von Finanzkennzahlen. Auch eine unzureichende Dokumentation schwächt die Aussagekraft.

Unrealistisch ist, dass Taxonomie-Konformität ohne Daten und technische Prüfung nachweisbar ist oder dass eine hohe Taxonomiequote automatisch „nachhaltig“ bedeutet. Die Taxonomie liefert eine standardisierte, aber begrenzte Einordnung.